Dienstag, 19. März 2024
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Patientenfürsprecher*innen für Spandauer Kliniken gesucht

Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe

Für die Spandauer Kliniken: DRK Kliniken Berlin Westend/ Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ev. Waldkrankenhaus Spandau, Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Havelklinik, Median Klinik Berlin-Kladow, Vivantes Klinikum Spandau, Vivantes Klinikum Spandau/ Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Wichern Krankenhaus sind mit der neuen Legislaturperiode auch die Stellen der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher neu zu besetzen.

Ihre Aufgabe ist es, Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zu informieren und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken und zu unterstützen.

Patientenfürsprecher*innen sind vom jeweiligen Krankenhaus unabhängig und werden von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Patientenfürsprecher*innen sind zu festgelegten Zeiten für Patienten*innen direkt im jeweiligen Krankenhaus ansprechbar. Darüber hinaus sind sie über Anrufbeantworter, Briefkasten oder E-Mail zu erreichen.

Wer sich als Patientenfürsprecherin oder Patientenfürsprecher bewerben möchte, sollte unter anderem Engagement, Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen sowie selbstbewusstes und konfliktfähiges Auftreten mitbringen. Ebenso sind das aktive Zugehen auf die Patientinnen und Patienten, Kenntnisse von Beschwerdewegen und die Bereitschaft zur Fortbildung erforderlich. Interkulturelle Kompetenzen und/oder Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert.

Es wird eine regelmäßige Anwesenheit und die Erreichbarkeit im Krankenhaus erwartet.

Bewerbungen mit Passbild sind bis spätestens 15. Oktober 2021 einzusenden an:

Bezirksamt Spandau, Abt. Bauen, Planen und Gesundheit
QPK L (Herrn Welzel)
Carl-Schurz-Str. 2/6 | 13597 Berlin

Auskünfte zum Bewerbungsverfahren gibt es auch Mail bei Herrn Wetzel:
patfue@ba-spandau.berlin.de .

Rechtliche Grundlagen und Fachinformationen zur Tätigkeit der Patientenfürsprecher

Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher sind § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG).

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung informiert über die Patientenfürsprecher.
Ein Leitfaden für die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher wird von der Geschäftsstelle der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten herausgegeben.


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