Sonntag, 21. Dezember 2025
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Böllerverbot in Spandau

Silversterböller im Anflug: froher Zufall oder böser Gewaltvorsatz?

Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt im gesamten Bezirk Spandau ein zeitlich begrenztes Verbot von Knallfeuerwerk. Ziel der Regelung ist es, die Sicherheit zu erhöhen, Lärmbelastungen zu reduzieren und ein rücksichtsvolles Miteinander in der Silvesternacht zu fördern.

Konkret sieht die Regelung vor, dass Knallfeuerwerk der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung am 31. Dezember 2025 erst ab 18 Uhr und am 1. Januar 2026 bis 7 Uhr abgebrannt werden darf.

Ordnungsamt und Polizei kontrollieren

Kontrollen zum Umgang mit Feuerwerk führt das Ordnungsamt Spandau teilweise zusammen mit der Polizei am 29. und 30. Dezember an verschiedenen Orten durch. In der Silvesternacht und zum Jahreswechsel sorgt wie in den Vorjahren die Polizei für die Einhaltung der Regeln. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Neben der Sonderregelung zu Knallfeuerwerk für den Bezirk Spandau gelten auch die bundesrechtlichen Vorgaben: Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altenheimen sowie an besonders brandgefährdeten Orten wie Tankstellen ganzjährig verboten. Personen unter 18 Jahren dürfen keine F2 Feuerwerkskörper verwenden. Hierbei handelt es sich um Feuerwerksartikel, die für den Gebrauch im Freien durch private Personen zugelassen sind, aber stärker und lauter sind als kleine Tischfeuerwerke.

Strafbewehrtes Verbot

Die Allgemeinverfügung des Bezirks Spandau zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung ist unter diesem Link zu finden.


Warntipps:
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM):
Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerk