Freitag, 29. März 2024
Home > Aktuell > Heinrich-Böll-Oberschule: Turnhallen-Sanierung nach 3 Jahren Verzug noch immer nicht fertig

Heinrich-Böll-Oberschule: Turnhallen-Sanierung nach 3 Jahren Verzug noch immer nicht fertig

Turnhalle der Heinrich-Böll-Oberschule

An der sportbetonten Heinrich-Böll-Oberschule wächst der Unmut. Insbesondere die Sekundarstufe II kann noch immer kein Geräteturnen im Unterrichtsprogramm absichern. Schulleiterin Birgit Faak ist nicht nur verärgert, sondern ob vieler verschobener Fertigstellungstermine fast schon verzweifelt! — In einem Brandbrief an Bezirksbürgermeisterin Dr. Carola Brückner wird die Lage kritisch beschrieben:

„… der Abschluss der Sanierung der Turnhalle der Heinrich-Böll-Oberschule war für 2019 terminiert. Nun – zum Ende des Jahres 2022 – ist eine Fertigstellung immer noch nicht in Aussicht. Unzählige Male wurden Termine zur Fertigstellung nicht eingehalten und mit nicht nachvollziehbaren Begründungen verschoben.
Bisher haben wir in Anerkennung der Notwendigkeit diese erheblichen Beeinträchtigungen im Schulalltag mitgetragen und im Verständnis darum innerschulisch nach Lösungen für den Sportunterricht gesucht und nicht zuletzt dank meiner engagierten Sportkolleginnen diese auch mit Einschränkungen gefunden. Aber wie lange sollen wir den Sportunterricht als Schule mit einem Sportprofil noch behelfsmäßig in Räumen oder im Freien durchführen? Wie sollen unter diesen Umständen die Vorgaben des Rahmenlehrplans umgesetzt werden? Durch diese Situation wird ein Fachbereich samt Kolleginnen sukzessive zu Grunde gerichtet.

Bezirksbürgermeisterin Brückner hat die Baustelle von Ihrem Amtsvorgänger Frank Bewig quasi „geerbt“ und hat auf Presseanfrage vom 17.11.2022 klar gestellt: „Die Bauarbeiten sollten tatsächlich nach dem Terminplan der BPU ( Erläuterung: Bauplanungsunterlage ) vom Mai 2020 am 30. September 2021 abgeschlossen werden.“

In der Antwort auf die Presseanfrage wurden auch Details genannt: Die Sanierung des Turnhallenbaus hat sich vor allem aufgrund „unvorhergesehener Schwierigkeiten“ lange verzögert. „Ursächlich für die lange Verzögerung der Fertigstellung:

  • nach Aufnahme von Bauteilen wurden Schadstoffe entdeckt,
  • statische Überprüfungen wegen der Deckenlast notwendig (neue Lampen statt Leuchtröhren),
  • Notwendigkeit einer umfänglichen nicht geplanten Betonsanierung (Vorleistung für Fassadenarbeiten inzwischen läuft derzeit dritte Ausschreibung für Betonsanierung auf dem Markt, da die vorherigen Ausschreibungen unwirtschaftliche Ergebnisse erbracht hatten).
  • Durch die Verzögerungen kam es auch zu Problemen mit den beauftragten Firmen. So kam es zu Kündigungen durch Baufirmen wegen Stillstand der Bauarbeiten.“

Die verfahrene Lage ist leider nicht untypisch für „Bausanierungen im Bestand“, die in Verantwortung der öffentlcihen Hand durchgeführt werden. — Der enge rechtliche Rahmen des bestehenden Vergaberechts, die VOB/B und die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ sorgen bei allen Neuvergaben und Zusatzleistungen für neue pflichtige Termine und Fristen, an denen die Baustelle still stehen muss. — Die Stillstandskosten verteuern dabei den Bau.

Weitere Verzögerung — Endtermin 2023 weiter offen

In einem Bautenstandsbericht vom 20.10.2022 waren zudem zwei provisorische Dachentwässerungen zu sehen. — Deshalb wurde in der Presseanfrage vom 17.11.2022 auch das Thema Wintersicherheit angesprochen.

Das Bauschadensrisiko: bei winterlichen Starkregen, verbunden mit Schnee und Frost-/Tauwechsel, besteht „vorhersehbar“ die Gefahr von Wasserschäden am und im Bauwerk. — „Vorhersehbar“ bedeutet dabei: eine Bauwesen-Haftpflichtversicherung lehnt jede Schadensdeckung ab.

In der Antwort auf die Presseanfrage wurde eine neue Ungewißheit über den Fertigstellungstermin offenbart:

„Durch die SE FM (Serviceeinheit Facility Management) wurde Ende Oktober 2022 dem Schulamt mitgeteilt, dass die Hallen Erd- und Obergeschoss Ende des Jahres 2022 voraussichtlich an die Nutzer übergeben werden können. Leider verzögert sich die Bauzeit noch einmal. Nach jetzigem Kenntnisstand muss für die neuen Deckenleuchten eine statische Prüfung wegen der Deckenlast und Montagepunkte durchgeführt werden. Nach Demontage der alten Deckenleuchten wurde festgestellt, dass eine ergänzende Konstruktion notwendig ist, um neue Leuchten anbringen zu können. Die lange Bauzeit wird auch von der SE FM sehr bedauert.“
Immerhin versichert das Spandauer Bezirksamt, SE FM: „Das Bauwerk ist wintersicher und an der Fertigstellung wird mit Hochdruck trotz aller Rückschläge gearbeitet.“

Sportprofil der Schule und Staatsexamensprüfungen gefährdet

Schulleiterin Birgit Faak ist verärgert und hat die eindrücklich die Konsequenzen für den Schulbetrieb geschildert: „Erst am letzen Montag haben sich 25 Eltern auf einer Informationsveranstaltung für das Sportprofil der Schule interessiert, um ihre Kinder anzumelden.“ — Frau Faak sagte weiter: „Die Motivation der Schüler ist zudem „im Keller“, zumal die Corona-Zeit noch nachwirkt.“ — Die Vorbereitung der Abiturprüfungen im Herbst im Bereich Sport und zwei geplante Staatsexamensprüfungen im ersten Quartal 2023 sind nun belastet und erschwert.

Die sportinteressierten Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Böll Oberschule müssen sich daher auch künftig auf die Wege zur Turnhalle der benachbarten Carl-Schurz-Grundschule einstellen.

Bauen im Bestand: Bauplanung & Bauvorbereitung verbessern?

Die Turnhalle der Heinrich-Böll Oberschule ist kein Einzelfall! — Bauverzögerungen bis hin zu endlosen Verschiebungen von Fertigstellungsterminen sind nicht allein auf „Vergabe- und Bauvorschriften“ und geteilte Verantwortungen beim öffentlichen Bauherrn zurück zuführen!

— Wenn noch in der heißen Bauphase „Bauforschung“ und „statische Nachbegutachtung“ betrieben werden, ist in der Bauplanung & Bauvorbereitung unvollständig gearbeitet worden! —

„Bauen im Bestand“ kann nicht auf „Hellseherei“ und „Vermutungen“ aufbauen!

Alle „Planungsaufträge“ beim Bauen im Bestand sollten immer auch die „zerstörende Prüfung“ von Bauteilen (einschl. Decken) beinhalten, damit Architekten ihren Pflichten zur „Grundagenermittlung nach HOAI“ und den Ermittlungspflichten nach Gefahrstoff-Verordnung und zum Arbeitsschutz überhaupt nachkommen können.
Um Planungsaufträge sorgfältig erfüllen zu können, müssen auch Kosten für Baugutachter, Bohrungen, Materialproben und Probennahmen, einschl. Hub- und Hebebühnen einkalkuliert werden.