Samstag, 20. April 2024
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Mieterberatung: kostenfreies Beratungsangebot wird 2023 fortgeführt

Mieterberatung

Energiekosten-Steigerungen, Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen und viele andere zivilrechtliche Fragestellungen sorgen für immer komplizierteren Beratungsbedarf der Mieter. Für die kostenlose Mieterberatung besteht daher weiter sehr hoher Bedarf.

Die kostenlose Mieterberatung wird daher auch im kommenden Jahr fortgeführt. Zwei weitere Standorte kommen in Spandau hinzu. Neue Kooperationsverträge machen es möglich:

Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V
Standort Falkenhagener Feld, „Kiezstube“, Kraepelinweg 1.

Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V zusätzlich
Standorte in der Falkenhagener Str. 2 (Neustadt).

Beide Vereine werden die Beratung auf Grundlage des BVV-Beschlusses vom 13.09.2022, auc in Kladow, Kladower Damm 369 und in Stresow, „Familienzentrum”, Grunewaldstr. 7, fortführen.

Beratungsangebot des Berliner Mieterverein e.V.

Der Berliner Mieterverein e.V. bietet weiter auch seine die Beratungen im Rathaus Spandau an jeden 2. und 4. Montag sowie donnerstags an.

Generell soll die Mieterberatung vor allem zivilrechtliche Fragestellungen der Mieterinnen und Mieter umfassen, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz sowie eine Hilfe zum praktischen Vorgehen bei Problemen geben.

Zukünftig sollen auch Beratungen bezüglich des Wohngeld plus Gesetzes durch die Mieterberatungen durchgeführt werden. Dazu zählt insbesondere das Aufzeigen der Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zur Beantragung von Wohngeld.

Keine Rechtsberatung im Streitfall

Primärer Zweck der Mieterberatung ist es nicht, Beratungen zu öffentlichen Leistungen anzubieten, dazu ist an die entsprechenden Stellen zu verweisen. Eine rechtliche Vertretung der ratsuchenden Mieterinnen und Mieter ist mit der Mieterberatung nicht abzudecken, das Rechtsberatungsgesetz wird dazu beachtet.

Kostenlose Erstberatung durch Mietervereine

Alle Mieter haben Anspruch auf eine kostenfreie Erstberatung zu den Angebotszeiten der in der Kooperationsvereinbarung aufgeführten Mietervereine. Für diese Erstberatung kann kein rechtlicher Beistand beansprucht werden. — Es gibt auch keine Verpflichtung in die Vereine einzutreten.

Dennoch kann es notwendig werden, die Mitgliedschaft in einem Mieterverein zu erlangen, um dessen Vorteile, wie z.B. Rechtsbeistand und Kostenvorteile, zu bekommen. Hierfür besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme der Mitgliedsbeiträge für alle Leistungsempfänger, die

  • Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II (AV Wohnen)
  • Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe)
  • und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

beziehen.

Zuständiger Bezirksstadtrat Kempert äußerte sich erfreut

Gregor Kempert (SPD), Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste äußerte sich zu seinem Aufgabenbereich: „Ich bin erfreut darüber, dass es gelungen ist, an 15 Standorten eine bezirkliche und kostenlose Mieterberatung für die Spandauer Bürgerinnen und Bürgern anzubieten.“

Die formulierte Pressemitteilung und die zugehörige Übersichtsseite mit den Beratungsangeboten können nicht unkommentiert bleiben, denn es sind gleich mehrere Fehlgriffe zu beanstanden:

  • der Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste unterscheidet sprachlich nicht mehr zwischen Spandauer Bürgerinnen und Bürgern und Asylbewerbern — obwohl das rechtlich geboten ist. Ist das Absicht und Politik? Oder ein Fehler?
  • es wurden diskriminierende und stigmatisierende Formulierungen gebraucht. Eine unter Sozialpolitikern in Berlin und in Pressemitteilungen auf berlin.de leider höchst verbreitete Praxis.
    Der Absatz mit der Überschrift „Übernahme der Mitgliedsbeiträge bei Eintritt in den Mieterverein für Einkommensschwache Mieter“ auf der Internetseite mit der Terminübersicht ist stigmatisierend.
  • Die Beratungsangebote sind einfach als Zeitfenster-Termine in deutscher Sprache aufgelistet, ohne Hinweise aus mögliche Ausfalltage in der Weihnachtszeit und zum bevorstehenden Jahreswechsel.
  • die Hinweise auf die rechtzeitige Beantragung von geänderten Miet- und Nebenkostenzahlungen und entsprechende vorfristige Änderungen der Wohngeld-Anträge fehlen.

Ein absehbar höherer Aufwand entsteht für Anspruchsberechtigte, Beratungsstellen und beteiligte Verwaltunsgstellen, weil notwendige und hinreichende Informationen fehlen, veraltet sind und sich Probleme wohl erst in den konkreten Beratungsanfragen offenbaren.


Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! — Die Berliner Smart City Strategie scheitert derzeit in Sozialämtern und in beteiligten Verwaltungen, weil Personal fehlt und teuer bezahlte Mitarbeitende manuell QR-Codes für den berlinpass kleben müssen. Auch in der Bewilligung von Mietzuschüssen und Wohngeld und bei den Energiekostenzuschüssen ist die Verwaltung inzwischen überlastet. Informationen zum Wohngeld sind noch auf dem Stand 2021. Die Redaktion sammelt systematisch Fallbeispiele für eine Schwachstellen-Analyse.
Kontakt: info@spandauer-tageszeitung.de