Dienstag, 10. Dezember 2024
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Plan zur Erneuerung der öffentlichen Grünanlage, Gutspark Neukladow

Gutspark Neukladow

Der Gutspark Neukladow soll in den nächsten Jahren aufwändig erneuert und gartendenkmalpflegerisch neu hergestellt werden. Der nächste Planungsschritt zur Erneuerung des 19 Hektar großen Landschaftsparks ist inzwischen abgeschlossen.

Nach Bürgerbeteiligung auf „Mein Berlin“ und einer Petition zur „Berücksichtigung der Bürgerwünsche bei Umgestaltung des Parks Neukladow zu Havelwiese und Havelzugang“ kamen viele Anregungen zur Überarbeitung des Planungsstandes zusammen. Die Anregungen wurden im Kreis der Beteiligungsakteure in den Videokonferenzen konkretisiert.

Danach wurden konkrete Forderungen der Bürgerinnen und Bürger durch das beauftragte Planungsbüro erneut bearbeitet und in der Bauplanungsunterlage berücksichtigt.

Diese überarbeitete Planung des Gutsparkes wurde am Freitag den 27. August 2021 vor Ort Akteuren der Bürgerbeteiligung vorgestellt.

Hauptsächlich ging es um das Thema „Uferwiese“, die von dem Beteiligten als wichtiges Landschaftselement erachtet wurde.
In der baulichen Gestaltung konnten wesentliche Kompromisse gefunden werden. So soll der Havelradweg zwar asphaltiert werden, aus gestalterischen Gründen aber hell und ähnlich der natürlichen Sandfarben eingefärbt werden.
Die Havelwiese soll auch nicht komplett eingezäunt werden, und weiter für Erholungssuchende zugänglich bleiben.
Der Röhrichtgürtel wird allerdings fast vollständig durch einen Zaun geschützt. Die heute schon vorhandene große Röhrichtlücke bleibt ohne Zaun. Das unmittelbare Herantreten an das Ufer bleibt möglich, das wilde Baden auf eigene Gefahr ist damit weiter möglich.

Bezirksstadtrat Frank Bewig führte zum Beteiligungsprozess aus:

„Bürgerbeteiligung ist keine einfache Aufgabe. Ich bedanke mich für die zahlreichen Stellungnahmen, die wir zur Planung für die denkmalgerechte Wiederherstellung des Gutsparks Neukladow erhalten haben, aber auch bei allen Beteiligungsakteuren für die Umsetzung einer Überarbeitung. Im Zuge der Prüfung der Bauplanungsunterlage wird sich zeigen, ob das rechte Maß der planerisch erarbeiteten Kompromissvorschläge zum Landschaftsschutz, zum Grundwasserschutz, zum Denkmalschutz für die Erholungssuchenden bei den Ordnungsbehörden Bestand haben wird.“

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