Dienstag, 21. Januar 2025
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25 Jahre Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz

Gleichheit - Equality

Mit einem Festakt im Festsaal des Roten Rathauses wurde am 29.11.2024 das 25-jährige Bestehen des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) gefeiert. Seit einem Vierteljahrhundert bildet es die rechtliche Grundlage für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen und für den Abbau von Barrieren in Berlin.

In einer Pressemitteilung vom 29.11.2024 bekundete die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Cansel Kiziltepe (SPD) ihre Freude: „Das Berliner LGBG ist einzigartig: Als das erste und umfassendste Landesgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist es ein Vorbild für die fortschrittliche Inklusionspolitik. Es hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben führen können. Das LGBG ist von herausragender Bedeutung für die Entwicklung zu einer noch inklusiveren Gesellschaft in unserer Stadt.“

Weiter berichtet die Pressemitteilung:

Unter dem Motto „Das Recht auf Teilhabe und Inklusion – Erfolge feiern, Rückschritte verhindern, Herausforderungen angehen“ haben zentrale Akteure der Inklusionspolitik an der Veranstaltung teilgenommen. Senatorin Cansel Kiziltepe und Staatssekretär Aziz Bozkurt würdigten gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Mitgliedern des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, der unabhängigen Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte und weiteren Expertinnen und Experten in Grußworten und einer Podiumsdiskussion die Meilensteine und Errungenschaften des Gesetzes und benannten Herausforderungen sowie bevorstehende Aufgaben.

Die gemeinsame Feier dokumentiert die langjährige Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung beim Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Berlin. Und sie steht für die Verpflichtung aller Teilnehmenden, sich auch weiterhin mit Nachdruck für diese Rechte einzusetzen.

Das Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin beschreibt vor allem die Selbstbindung der Berliner Verwaltung, die auch die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen inkludiert und auch Justiz, Beauftragte und Abgeordnetenhaus betrifft.


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