Sonntag, 15. März 2026
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Abschlusssitzung der XXI. Wahlperiode der Bezirksverordneten am 24.06.2026

Bezirksverordnetensaal im Rathaus Spandau

Am 20. September 2026 ist die nächste Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen. Fast drei Monate vorher findet die Abschlusssitzung der XXI. Wahlperiode statt – bevor die Sommerpause und die große Wahlkampfphase beginnt. Vor allem die jungen Wahlberechtigten und die ältere Generation werden die Wahlergebnisse entscheiden.

Aktuell legt sich die Spandauer Bezirksverordnetenversammlung noch einmal richtig ins Zeug:

„Zur Abschlusssitzung der XXI. Wahlperiode wenden sich die Bezirksverordneten Spandaus noch einmal der jungen sowie der älteren Einwohnerschaft zu. Aufgerufen sind Jugendliche unter 21 Jahren und Spandauerinnen sowie Spandauer Einwohner ab 60 Jahren selbst aktiv zu werden, erklärt der Vorsteher Christian Heck. Anfragen werden im Plenum beantwortet, Anträge gehen nach der Neuwahl in die Beratung. Anträge und Anfragen können bis zum 03.06.2026, 10:00 Uhr eingereicht werden.


BBV-Abschlusssitzung der XXI. Wahlperiode
Mittwoch, 24.06.2026 / 17:00 – 19:00 Uhr

Bezirksverordnete bieten Generationen eine Bühne

BVV-Saal im Rathaus Spandau


In der Pressemitteilung vom 11.03.2026 wird die geplante Sitzungsregie und die Intention beschrieben:

„Seit vielen Jahren laden Spandaus Bezirkspolitiker die ältere Generation und junge Spandauer ein, Anträge und Anfragen einzureichen. Die letzte Sitzung vor dem Sommer wird jeweils als Generationen-BVV ausgerichtet. Die Bezirkspolitik öffnet sich so speziellen Altersgruppen, womit Spandau Vorreiter ist. Denn das Bezirksverwaltungsgesetz schreibt diese Abgabe von Kompetenzen nicht vor.

Interessierte können zwei Vorlagen (also 2 Anfragen oder 2 Anträge oder 1 Antrag + 1 Anfrage) abgeben. Die bezirkliche Zuständigkeit ist Voraussetzung zur Aufnahme von Bürger-Themen in die Tagesordnung. Die Frist für die schriftlich ausformulierten Anfragen und Anträge läuft bis zum 03.06.2026, 10:00 Uhr. Die Vorlagen sind zu richten an: Büro der Bezirksverordneten-versammlung Spandau, 13578 Berlin oder gleich per E-Mail an bvv@ba-spandau.berlin.de.

Weiterhin verlautet:

„Die Erfahrungen und Vorschläge der jeweiligen Altersgruppen sollen die Bezirkspolitik bereichern. Zu Beginn erhalten die Verfasserinnen und Verfasser der Anträge bzw. Anfragen ein Rederecht von drei Minuten. Anfragen werden vom Bezirksamt direkt beantwortet. Die Anträge werden der nächsten BVV nach der Neuwahl überwiesen und ab Dezember in den Ausschüssen beraten.

Im weiteren Verlauf der BVV-Sitzung am 24.06.2026 werden die Empfehlungen der aktuellen Fachausschüsse abgestimmt.“


Kommentar:

Die notwendigen Voraussetzungen für eine freie und unabhängige Presseberichterstattung zu dieser Abschlusssitzung sind nicht gegeben. Zwar ist die Pressefreiheit nach Grundgesetz und Landesverfassung nominell deklariert. Die wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sind aber nicht gegeben. Im Gegenteil werden im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung immer mehr ökonomische Erschwernisse und Innovationen eingekauft und durch Verwaltungen und Landesverwaltung umgesetzt, für die es keine wirtschaftliche Grundlage gibt. So wird das landeseigene ITDZ Berlin mit zeitweise über 40 Millionen Euro Notkrediten liquide gehalten.
Das Digitalisierungskonzept für das Land Berlin verschärft dabei sogar die finanzielle Schieflage des Landes. Die Spandauer Tageszeitung hat die notwendigen Zahlen und Bedingungen für eine freie und unabhängige Lokalpresse ermittelt und publiziert: Public Media: Compliance & Honorare & Tarife. Der rechnerische Redaktionsstunden-Satz für „Kommunalpolitik (Dauerbeobachter)“ von 158,40 €/h gilt noch bis zum 1.4.2026. Für wahlberechtigte Bürger gibt es ein weltweit einzigartiges „Public Media-Privileg:“
Sie können selbst offen publizieren und wie Journalisten nach Landesmindestlohn angemessen honoriert werden.

Mit neuen Tarifanpassungen wird sich der rechnerische Redaktionsstunden-Satz auf 179,80 €/h erhöhen.

Dahinter steht ein landesweites Digitalisierungskonzept, das Voraussetzungen zu einer Sanierung des Berliner Landeshaushaltes bietet. Der „Reform-Schatz“ von ca. 15.500 €/Einwohner/Jahr für derzeitige messbare volkswirtschaftliche Blindleistung in Berlin kann gehoben werden! — Vor allem kann der Faktor der „interkulturellen Generalprävention“ erstmals in Gang gesetzt werden! — Zudem kann teure das ideologische „Outsourcing von „Demokratie-Kampagnen“ durch reale Parlaments-Öffentlichkeit und
offene Berichterstattung übertroffen werden!

Michael Springer, Herausgeber