Dienstag, 10. Februar 2026
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Stärkung des Verfassungsgerichtshofes von Berlin

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Der Berliner Verfassungsgerichtshof soll in seiner Arbeit gestärkt werden. — Künftig sollen dazu zentrale, einfachgesetzliche Regelungen zur Arbeitsweise, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofes in die Verfassung von Berlin aufgenommen werden. Damit knüpft das Land Berlin an die Entscheidung aus der Zeit der Wiedervereinigung an und stärkt die Wehrhaftigkeit sowie die Resilienz des Verfassungsgerichtshofs als maßgebliche Instanz zum Schutz der Landesverfassung und bekräftigt diese Haltung nun ausdrücklich auf Verfassungsebene.

Der Reformvorschlag der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg mit zwei Gesetzesentwürfen zur Resilienz des Berliner Verfassungsgerichtshofes wurde vom Berliner Senat beschlossen. Den Beschlüssen gingen konstruktive Beratungsgespräche mit den Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie mit den Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke voraus.

Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts

In der Landesverfassung sollen insbesondere die Stellung des Verfassungsgerichtshofes als unabhängiges Verfassungsorgan, seine Geschäftsordnungsautonomie sowie die verbindliche Wirkung seiner Entscheidungen gegenüber der gesamten öffentlichen Gewalt festgeschrieben werden. Auf diese Weise wird seine Rolle als zentrale Kontrollinstanz innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung des Landes weiter gefestigt.

Wesentliche Regelungen zum Amt der Verfassungsrichter sollen in die Verfassung aufgenommen werden. Dazu gehören eine Amtszeit von sieben Jahren, die Fortführung des Amtes bis zur Wahl eines Nachfolgers, ein Mindestalter von 35 Jahren, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag als Voraussetzung für das Richteramt sowie der Ausschluss einer Wiederwahl.

Stärkung des Rechtsstaates

Ebenfalls auf Verfassungsebene geregelt werden soll die nur sehr eingeschränkte Möglichkeit der Abberufung von Verfassungsrichtern, die ausschließlich durch den Verfassungsgerichtshof selbst erfolgen kann. Zudem wird klargestellt, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes nicht den disziplinarrechtlichen Regelungen der übrigen Richterschaft unterliegen. Diese Regelungen dienen dem besonderen Schutz der unabhängigen Stellung der Mitglieder des Berliner Verfassungsgerichtshofes.

Unverändert sollen die Organisation und das Verfahren des Verfassungsgerichtshofes im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof geregelt werden.

Breiter demokratischer Konsens für die Neuregelungen

Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg sagte zur Reform: „Dem Verfassungsgerichtshof kommt eine zentrale Bedeutung für den Schutz unserer verfassungsrechtlichen Ordnung zu. Es ist daher ein wichtiges Signal, seine Stellung nun unmittelbar in der Landesverfassung abzusichern. Mein Dank gilt den Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie den Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für die sachlichen und konstruktiven Gespräche. Ich freue mich über den breiten demokratischen Konsens, der dieses Ergebnis ermöglicht hat. Mit der Verankerung zentraler Grundlagen auf Verfassungsebene stärkt Berlin nachhaltig die Unabhängigkeit seines Verfassungsgerichtshofes. Damit wird sichergestellt, dass er seine Aufgabe als oberstes Organ der verfassungsrechtlichen Kontrolle im Land Berlin auch künftig verlässlich erfüllen kann.“

Senatorin Dr. Felor Badenberg
Senatorin Dr. Felor Badenberg am 14. Mai 2024 im Plenarsaal des Kammergerichts – Foto: © andrea katheder für Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin 2024

Die Gesetzentwürfe werden nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur weiteren Beratung vorgelegt. Die Reform ist auch ein wichtiges Zeichen gegen rechtspopulistische Anfeindungen des Rechtsstaates, mit denen eine politische Steuerung unterstellt wird.