Freitag, 29. März 2024
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EU: Ausschuß der Regionen zum Thema Mindestlohn

Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union (EU), die den subnationalen Gebietskörperschaften (d. h. Regionen, Bezirken, Provinzen, Städten und Gemeinden) im institutionellen Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschafft.
Die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische Parlament konsultieren den AdR im Rahmen der Erarbeitung von Rechtsakten (Richtlinien, Verordnungen usw.), die bestimmte für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften relevante Themen zum Gegenstand haben. Die Entwürfe werden an die zuständige Fachkommission verwiesen. Dann wird in der Fachkommission ein Berichterstatter bestellt, um die AdR-Stellungnahme zu erarbeiten.

Aktuell geht es um die Schaffung von neuen Regeln zum angemessenen Mindestlohn. Die Stellungnahme des AdR wurde inzwischen nach intensiven Beratungen verabschiedet. Damit ist der Weg für eine Richtlinie zu einem angemessenen Mindestlohn in der EU und die Schaffung einer entsprechenden Richtlinie ein entscheidendes Stück weiter gekommen.

Mehr dazu ist in der Pankower Allgemeine Zeitung nachzulesen:

EU: Ausschuß der Regionen für angemessene Mindestlöhne


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