Dienstag, 19. März 2024
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Hohe Waldbrandgefahr in Brandenburg und Berlin

Waldbrand

Aufgrund der hohen jahreszeitlichen Trockenheit warnen das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vor hoher Waldbrandgefahr. Im Frühjahr entziehen die austreibenden Pflanzen dem Waldboden Wasser; zugleich liegt noch viel altes Laub herum. Ausgetrocknete Waldböden mit Laub und Reisig fangen leicht Feuer.

Zuletzt fielen am 13. April 200 m² Wald in Köpenick den Flammen zum Opfer, als eine Kita abbrannte. Am 16. April brach in der Nähe des Strandbads Wannsee ein Brand aus, der 600 m² Wald betraf.

Derzeit bestehen für fast alle Brandenburger Waldgebiete die hohen Warnstufen 4-5. Auch in Berlin warnen die Berliner Forsten vor hoher Waldbrandgefahr und erinnern an das Rauch- und Grillverbot an Berliner Badegewässern und Seen. Auch Autofahrer werden ermahnt, keine Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werfen.

Waldreiches Bundesland
Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Mio. ha (37 Prozent der Landesfläche). In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen. Blitze sind die einzige „natürliche“ Ursache für das Entstehen von Waldbränden.

Hohe Geldbußen nach dem Waldgesetz in Brandenburg
Lagerfeuer und weggeworfene Zigarettenkippen können teuer werden. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Bußgeldregelungen in Berlin bei Verstößen gegen das Rauch- und Feuerverbot
Wer in diesen Tagen im Wald raucht, muss deshalb mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen. Das Landeswaldgesetz sieht für Verstöße gegen das Rauch- und Feuerverbot sogar Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vor.

Vorsichtsmaßnahmem:
Rauchverbotsschild – Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
Kein offenes Feuer – Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
Auto – Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
Notfall – alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110) melden.
Infoschild – Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

Eine unterschätzte Gefahr: abgestellte Autos mit erhitzten Katalysatoren können Grasnarben in Brand setzen. Deshalb gilt der Tip: Autos bitte nur auf befestigten Wegen und Parkplätzen abstellen.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt und auf Internetseiten des Landesumweltamtes in Brandenburg angezeigt.