Donnerstag, 28. März 2024
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Interessenbekundungsverfahren: Freilichtbühne an der Zitadelle Spandau

Freilichtbühne an der Zitadelle Spandau

Interessenbekundungsverfahren Veranstaltungsgastronomie
Freilichtbühne an der Zitadelle Spandau

1. Das Bezirksamt Spandau von Berlin will den Veranstaltungsservice in der Freilichtbühne Spandau (Am Juliusturm 62, 13599 Berlin) neu vergeben. Der Betreiber soll an Veranstaltungstagen in der Freilichtbühne an der Zitadelle Spandau Veranstaltungsbesuchern die Möglichkeit geben, Getränke und Speisen zu erwerben. Dem Betreiber werden ein Verkaufspavillon und eine Fläche für Biergartenbetrieb zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Inhalte eines Vertrages werden sein:

Das Land Berlin überträgt dem Betreiber das ausschließliche Recht und die Pflicht, Besuchern von Veranstaltungen in der Freilichtbühne an der Zitadelle, 13597 Berlin, fertige Lebensmittel und Getränke vor und während der Veranstaltung anzubieten. Bei Abendveranstaltungen beginnt der gastronomische Betrieb 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn und endet sechzig Minuten nach Veranstaltungsende. Bei den übrigen Veranstaltungen kann der Gastronomiebetrieb erst sechzig Minuten vor Veranstaltungsbeginn anfangen.

– Sitzgelegenheiten sind vorhanden (65 Sitzplätze, Stehtische)
– Veranstaltungen in der Freilichtbühne finden in der Zeit von Mitte Mai/Anfang Juni bis Mitte September statt.
– Laufzeit des Vertrages von einem Jahr mit Verlängerungsoption.


2. In der Freilichtbühne an der Zitadelle wird in der Zeit von Mitte Mai bis Mitte September ein vielfältiges Kulturprogramm angeboten. Die Veranstaltungen werden vom Team des Kulturhauses Spandau organisiert.

Die Freilichtbühne Spandau bietet rund 600 Besuchern Platz, etwa 200 Plätze sind überdacht. Verantwortlich für das Programm der Freilichtbühne ist das Kulturhaus Spandau. Regelmäßig finden freitags, sonnabends und sonntags Veranstaltungen (insbesondere Konzerte und Aufführungen) statt.

Die Veranstaltungen beginnen in der Regel freitags und sonnabends um 20.00 Uhr und sonntags um 11:00 und/oder 16:00 Uhr. Die Veranstaltungen wurden im vergangenen Jahr von durchschnittlich 400 Gästen besucht, in der Regel mindestens 150, bis zu 600, Gäste. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Zahlen auch in Zukunft Bestand haben werden, weil die Einflussfaktoren auf die Besucherzahlen mannigfaltig sind. Gemäß gesammelter Erfahrungen und Voranmeldungen kann jeweils am Wochenbeginn vom Kulturhaus der Besuch einer Veranstaltung am darauffolgenden Wochenende mit relativ hohem Genauigkeitsgrad prognostiziert werden. Daneben finden sonntags vormittags und in der Woche, vor allem für Schulklassen und Kindergartengruppen, Kinderthe-
ateraufführungen statt.


3. Dem Betreiber werden folgende Einrichtungen zur Verfügung gestellt:
Auf dem Lageplan (Anlage 1) kreuzschraffierte Flächen als Biergarten, inklusive Biergartenbestuhlung
Vom Vornutzer aufgestelltes Verkaufsoktogon mit Instandhaltungspflicht

Im Plan (Anlage 2) kreuzschraffierte Räumlichkeiten (Verkaufsraum, Küche und Lagerraum) des Nebengebäudes, nach Umbau (voraussichtlich zur Saison 2021) steht das gesamte Gebäude zur Nutzung zur Verfügung


4. Ziel dieses Aufrufs zur Interessenbekundung ist die Ermittlung von attraktiven Nutzungskonzepten für die Bewirtschaftung an Veranstaltungstagen und von geeigneten Bewerbern.

Weitere Details sind in der als PDF-Datei veröffentlichten Ausschreibung zu finden. Hier sind auch die Ansprechpartner und formellen Anforderungen an die Bewerbung zu finden


Die Interessenten werden aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 30. Januar 2020 an folgende Anschrift zu senden:

Bezirksamt Spandau von Berlin – Liegenschaftsverwaltung –, 13578 Berlin;
Ansprechpartnerin für Auskünfte:
Fachfragen: Frau Britta Richter (Leiterin des Kulturhauses und der Freilichtbühne):
Tel.: 90279 – 7567 – | Mail: b.richter@ba-spandau.berlin.de

Vertragsangelegenheiten:
Herr Wloczyk (Liegenschaftsverwaltung)
Tel.: 90279 – 3243 | E-Mail: patrick.wloczyk@ba-spandau.berlin.de

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein formales Vergabeverfahren handelt, sondern dass die Interessenbekundung ausschließlich der Entscheidungsvorbereitung dient. Kosten, die den Teilnehmern am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden. Die Teilnehmer an dem Interessenbekundungsverfahren verzichten auf Ansprüche wegen der von ihnen gemachten Vorschläge.