Auch 2024 und 2025 gibt es in Spandau die Angebote der kostenlosen Mieterberatung.
— Die Kooperationsverträge zwischen dem Bezirksamt Spandau und zwei Trägern konnten am Anfang des Jahres verlängert und für die kommenden zwei Jahre geschlossen werden:
- AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
- Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. .
Was wird in der Mieterberatung beraten und angesprochen?
Die Mieterberatung soll vor allem zivilrechtliche Fragestellungen der Mieterinnen und Mieter zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz behandeln und Hilfen zum praktischen Vorgehen bei Problemen geben.
Primärer Zweck der Mieterberatung ist aber es nicht, Beratungen zu öffentlichen Leistungen (z.B. Wohngeld, Grundsicherung etc). anzubieten.
Auch eine rechtliche Vertretung der ratsuchenden Mieterinnen und Mieter ist mit der Mieterberatung nicht abgedeckt. Das Rechtsberatungsgesetz wird ausdrücklich beachtet.
Übernahme der Mitgliedsbeiträge bei Eintritt in den Mieterverein für Einkommensschwache Mieter
Es wird für alle Bürger die eine der folgenden Leistungen:
– Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II (AV Wohnen)
– SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten, bei Eintritt in einen der drei Mietervereine für Spandau (Berliner Mieterverein e.V., Spandauer Mieterverein und Verbraucherschutz e.V. und dem AMV- Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.) die Mitgliedsbeiträge durch das jeweilige Amt, woher Sie die Leistungen erhalten, übernommen.
Zudem möchten wir darauf Hinweisen, dass es keine Pflicht ist beim Mieterverein einzutreten. Sie können jederzeit zu einem der unten angegebenen Zeiten eine kostenfreie Erstberatung durchführen lassen, für die kein rechtlicher Beistand beansprucht werden kann.
Mitgliedschaft in Mietervereinen bei Rechtsstreiten
Es ist freiwillig, aber wer in einen Mieterverein eintritt, kann auch rechtliche Unterstützung bei Mietrechtsstreiten bekommen. Die Mitgliedsbeiträge können vom jeweiligen zuständigen Amt erstattet werden. Die Regelung gilt bei Leistungsbezug als Mieter für
- – Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II (AV Wohnen)
- – SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Regelung gilt bei Eintritt in einen der drei Mietervereine für Spandau (Berliner Mieterverein e.V., Spandauer Mieterverein und Verbraucherschutz e.V. und dem AMV- Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.).
Kostenfreie Mieterberatung Spandau (Stand 02.01.2024)
Die angebotenen Beratungszeiten in den Spandauer Ortsteilen sind auf der Internetseite des Bezirksamtes Spandau zusammen mit der Rentenberatung zu finden.
Übersicht kostenfreie Mieterberatung