Kontrollen im Rahmen der Baumschutzverordnung
Kontrollen im Rahmen der Baumschutzverordnung Die Einhaltung von Ersatzpflanzungen wird überprüft Die Baumschutzverordnung (Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin) schützt alle Laubbäume, als einziges Nadelgehölz die Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel. Für alle gilt, dass sie jeweils einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben, der in einer Höhe
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