Gericht zu rbb24.de: Verbreitung presse-ähnlicher Inhalte verboten
Der öffentlich-rechtliche Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) darf presse-ähnlich gestaltete Inhalte in seinem Telemedienangebot rbb24.de nicht mehr anbieten. So lautet die am 15. Dezember rechtskräftig gewordene Entscheidung des Landgerichts Potsdam (LG). Der RBB hatte seine hiergegen gerichtete Berufung zurückgenommen, womit das erstinstanzliche Urteil der Potsdamer Richter nun maßgeblich ist.Streit um Presseähnlichkeit
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