Donnerstag, 25. April 2024
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Fördermittel für „Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)“

Förderprogramm FEIN

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen führt ihr erfolgreiches Programm für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (Ehrenamtsmittel) auch 2020 fort. Dem Bezirk Spandau stehzen daraus insgesamt 44.000,- Euro als zweckgebundene Sachmittel zur Verfügung.

Sachkosten-Förderung für Nachbarschaftsprojekte
Ziel der Sachmittelerstattung ist die Förderung des freiwilligen Engagements von Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft. Die jeweilige Antragstellerin bzw. der jeweilige Antragsteller muss sich an den entsprechenden Vorhaben durch eigene ehrenamtlich erbrachte Leistungen beteiligen, Auftragsvergaben an Dritte dürfen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Was wird finanziert?
Hierzu zählen vornehmlich Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf Schulen und Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen, sonstige soziale Einrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Wer kann die Fördermittel beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie gesellschaftliche Initiativen die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für die Förderung entsprechender Projekte durch das Bezirksamt Spandau ist selbstverständlich, dass sich die Maßnahmen auf im Bezirk Spandau gelegene Einrichtungen beziehen, die außerhalb der für das Programm „Soziale Stadt festgesetzten Gebiete. Die Vergaberichtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sehen eine Begrenzung der Förderung auf einen Höchstbetrag in Höhe von 3.500 € je Einzelmaßnahme vor.

Antragsfrist
Anträge auf Förderung können bis zum 13. März 2020 formlos gestellt werden.
Dem Antrag ist eine detaillierte Projektbeschreibung, die Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten der Maßnahme beschreibt, beizufügen. Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung besteht. Projekte können nur gefördert werden, die mit der Beantragung noch nicht begonnen haben.

Ein Projektbeginn ab 01.04.2020 ist möglich. Das Projekt sollte bis zum 30.11.2020 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zur Antragstellung

Der Antrag ist an das Bezirksamt Spandau von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeisters, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin zu richten. Eine Übermittlung per E-Mail ist an folgende Mailadresse zu richten: d.frowitter@ba-spandau.berlin.de

Ein Merkblatt informiert. Auskünfte zum Programm sind auch zu erhalten: Telefon: (030) 90279-3325 oder Mail: benjamin.schneider@ba-spandau.berlin.de.