Dienstag, 23. April 2024
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Wilhelm-von-Siemens-Park: Landschaftsbauarbeiten werden fortgesetzt

Landschaftsbauarbeiten

Die Landschaftsbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt im Wilhelm-von-Siemens-Park begannen im Dezember 2021. Für die bezirkliche Investitionsbaumaßnahme stehen in den Jahren 2019 bis 2023 Finanzmittel für die Sanierung der Wege im Wilhelm-von-Siemens-Park zur Verfügung.

Der Wilhelm-von-Siemens-Park liegt im Bezirk Berlin Spandau östlich der alten Siemensbahn. Er liegt südlich am östlichen Schlussbereich der Dihlmannstraße, zwischen dem Kroppenstedtweg und Jungfernheideweg. Die Parkanlage wurde nach G. Wilhelm von Siemens (1855-1919) benannt. Der Wilhelm-von-Siemens-Park wird gern als wohnungsnahe Erholungs- und Freizeitstätte der Mieter aus der räumlich anschließenden Siedlung Heimat und der Siedlung Siemensstadt genutzt. Weiter östlich benachbart liegt der Jungfernheide-Teich in Charlottenburg-Nord.

Sanierung Hauptweg und Kroppenstedtweg – Landschaftsbauarbeiten, 2. Bauabschnitt
Baustart ist voraussichtlich ab Montag, den 11.04.2022 wird der Hauptweg ab Parkzugang Dihlmannstraße bis Kroppenstedtweg sowie der Kroppenstedtweg selbst ab Kreuzungspunkt Hauptweg bis Dihlmannstraße saniert und muss daher während der Arbeiten gesperrt werden.
Zusätzlich zu diesen sanierungsbedingten Baustellensperrungen ist bereits seit Januar 2022 der südliche Weg (Parkweg parallel des Schuckertdamms bis Kroppenstedtweg) und der westliche Weg (Parkzugang Rohrdamm bis Parkzugang Dihlmannstraße) während der Landschaftsbauarbeiten gesperrt.

Die voran genannten Wege werden als wassergebundene Decke hergestellt. Die wassergebundene Decke gehört zu den ältesten Wegeformen, die die Landschaft nicht versiegelt. Sie ist auch als Splitt- oder Kiesweg bekannt. Das Belagsmaterial ist sehr angenehm zu begehen, denn es ist relativ weich und wasserdurchlässig.

Lediglich der Kroppenstedtweg wird in Verlängerung zum bereits hergestellten Abschnitt als asphaltierter Fuß- und Radweg ausgebaut.

Während der Bauarbeiten sind Baustellenabsicherungen eingerichtet. Die notwendigen Einschränkungen dienen der Baustellensicherheit und dem Unfallschutz. Für auftretende, unvermeidbare Behinderungen bittet das Straßen- und Grünflächenamt um Verständnis.