Sonntag, 06. September 2026
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Spielplatz „In den Weinbergen“ mit Nachbarschaftskonflikt geplant

Spielplatz „in den Weinbergen“

Von Michael Springer

Das Bezirksamt Spandau hat laut Pressemitteilung vom 26. August 2026 den neuen Spielplatz „In den Weinbergen“ am Weinmeisterhornweg eröffnet. Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU) und Stephan Machulik (SPD), Staatssekretär für Wohnen und Mieterschutz, eröffneten die neue Spiellandschaft für die Nachbarschaft.

Auf rund 2.595 Quadratmetern entstand ein vielfältiger Spiel- und Bewegungsraum für Kinder. Eine Seilbahn, ein Wasserspielbereich und eine Himmelsschaukel laden zum Spielen und Entdecken ein. Der Spielplatz ist Teil des Grünzugs „Langes Becken“.

Beteiligungsverfahren mit unzureichender Planung

Die Planung erfolgte durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Spandau. Das Beteiligungsverfahren wurde als „Kinderbeteiligung“ durch das Stadtplanungsbüro AG Urban durchgeführt und auf der Plattform mein.berlin im Sommer 2024 durchgeführt. Das Stadtplanungsbüro hatte dafür offenbar keinen umfassenden Auftrag, denn mögliche Nachbarschaftskonflikte wurden nicht geklärt.

Wäre ein Planungsauftrag an einen Freien Landschaftsarchitekten vergeben worden, wäre dieser in der beruflichen Pflicht gewesen, im Rahmen der Planungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) auch Nachbarschafts- und Planungskonflikte zu klären.

Stattdessen wurden die fachlichen Checks & Balances der Berufsordnung verlassen und durch ein amtseigenes Planungsverfahren ersetzt, das durch alleinige Federführung des Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Spandau mit direktiver Planungsvergabe „Kinderbeteiloigung“ zustande kam.
In mehreren Beteiligungsverfahren konnten Kinder, Eltern und Anwohnende ihre Ideen und Vorstellungen einbringen. Nicht eingebracht wurde jedoch eine beruflich freie und neutrale fachliche Sicht! Die Plattform mein.berlin suggeriert dabei eine objektive Planung. Tatsächlich werden jedoch nur Ideen und Anregungen gesammelt und mit „Beteiligungs-Fiktion“ verarbeitet. Planungsrechtliche Konflikte und mögliche Nutzungskonflikte konnten nicht antizipiert werden.

Bauausführung und Finanzierung

Die Bauarbeiten begannen im Herbst 2025. Der angrenzende Schulweg wurde ebenfalls saniert, wodurch eine infrastrukturelle Nähe zur benachbarten Schule entstand, die eine „quasi Inbesitznahme“ des Spielplatzes für „Schulzwecke, Pausen- und Hortnutzung“ ermöglicht. Die Bauausführung übernahm die DDG Gesellschaft für Garten- und Landschaftsbau mbH. — Der Spielplatz wurde im Programm „Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet Brunsbütteler Damm/Heerstraße realisiert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 615.000 Euro. Davon werden 590.000 Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund und Land finanziert. Weitere 25.000 Euro stammen aus dem Spandauer Projekt „Raum für Kinderträume“ mit Unterstützung der Spandau Arcaden, des MediaMarkts Berlin Spandau Arcaden und des Lions Clubs Berlin-Spandau e.V..

Seilbahn als Lärmquelle auf dem Spielplatz „In den Weinbergen“ – Foto: © Privat

Anwohner- und Nachbarschaftskonflikte

Nach Inbetriebnahme zeichnen sich Konflikte hinsichtlich Lärmschutz und übersehene planungsrechtliche Nutzungskonflikte ab:

  • Die Seilbahn verursacht Geräusche, die unmittelbar benachbarte Wohngrundstücke betreffen. Bei korrekter Fachplanung hätte ein Verzicht auf die Seilbahn oder eine teure Lärmschutzwand den Lärmkonflikt auflösen können.
  • Die Spielplatznutzung wird auch als „Hortnutzung“ von Anliegern wahrgenommen. Das aber wäre planungsrechtlich kein öffentlicher Spielplatz mehr, zumal die Nutzungszeiten auch in der Mittagszeit Lärm verursachen.

Für unmittelbare Anlieger tritt eine Minderung des Wohnwertes ein. Eine in einem systemrelevanten Beruf tätige Anliegerin ist besonders betroffen, weil sie im Home-Office für ihren Arbeitgeber arbeitet.
Der Klärungsbedarf ist kaum abweisbar. Im Fall einer Klage können Mängel der Planung und Nutzungskonflikte rechtlich geltend gemacht werden:

  • Einhaltungen der Lärmschutzbestimmungen,
  • nachbarschaftliches Recht auf Mittagsruhe
  • fachliche Mängel der Genehmigungsplanung und
  • Schadensausgleich und Wertminderungsausgleich.

Musterfall für Digitalisierung der Planungkultur in Berlin

Die betroffenen Anlieger haben gute Chancen, sich verwaltungsrechtlich um Abhilfe zu bemühen. Eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Baustadtrat bei der Oberbehörde hätte Tiefenwirkung.
Zudem könnte der verfassungsrelevante Konflikt der fehlenden Gewaltenteilung und die „digital-mediale Selbstherrlichkeit“ der Berliner Verwaltung in Sachen mein.berlin auf den Prüfstand kommen.
Die Beauftragung durch unabhängige Landschaftsarchitekten könnte sich als fachlich bester Weg erweisen.


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