Grundsteuerreform: Berlin liegt im Zeitplan
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vom 26.11.2019 wurde eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer beschlossen, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle zu erhalten. Die Reform sieht umfassende Neuregelungen vor, die bundesweit rund 36 Mio. Immobilien (sog. wirtschaftliche Einheiten) betreffen. In Berlin sind rund 800.000 Grundstücke mit ihren Daten
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