Absicherung der Musikschullehrkräfte bis 1.1.2027
Der Berliner Senat hat nach Vorlagen der Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, und der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, vorläufige Maßnahmen zur sozialrechtlichen Absicherung von Musikschullehrkräften beschlossen. Damit wird eine Regelung des § 127 SGB IV beachtet, die eine Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten beinhaltet, die bis zum 1.1.2027 gilt. Das
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