Dienstag, 19. März 2024
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Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt

Bauarbeiter im Hochbau

Der Berliner Senat hat nach Befassung des Rats der Bürgermeister die von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegte Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) beschlossen.

Mit Neufassung der VwVBU werden ambitionierte Umweltschutzanforderungen für öffentliche Bauvorhaben verbindlich vorgegeben, die in Form von Leistungsblättern für ressourcenschonendes Bauen aufgestellt werden

Der selektive Rückbau von öffentlichen Gebäuden zur Wiederverwendung und zum Recycling von Baumaterialien wird so reguliert. Ferner wird der Einsatz von Sekundärbaustoffen beim Neubau von Rad- und Radschnellwegen und im Straßenbau neu geregelt.

Die derzeit geltenden Umweltschutzanforderungen für Hochbaumaßnahmen werden entfristet. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) wird in Berlin nun dauerhaft eingeführt.
Damit ist Berlin nach dem Bund der zahlenmäßig größte Auftraggeber von nachhaltigen Bauvorhaben. Bei öffentlichen Hochbauvorhaben müssen grundsätzlich nachwachsende Baustoffe wie Holz und gütegesicherte Sekundärbaustoffe wie Recyclingbeton eingesetzt werden.

Neuanpassung wegen aktuell geltender EU-Vorgaben

Die Anpassung der bereits seit 2013 geltenden VwVBU ist in Folge der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 22. April 2020 notwendig geworden. Grund für die Novellierung des Gesetzes waren die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und die Anpassung an das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz.

Auf Grundlage der VwVBU sind die öffentlichen Berliner Beschaffungsstellen verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ökologische Kriterien und Lebenszykluskosten anzuwenden.

Mit den Vorgaben in der VwVBU nimmt das Land Berlin auch im Bereich der Bauwirtschaft bundesweit eine Vorbildfunktion wahr.

Schon heute lassen sich Gebäude ressourcenschonend gestalten und hohe Bauabfallaufkommen verringern.

Mit dem Berliner Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild „Zero Waste“ soll mittelfristig der Abbau von rund 1,4 Mio. Tonnen Primärrohstoff pro Jahr vermieden werden.

Höhere Anforderungen an Bauleitung, Fachpersonal und Überwachung

Die neuen Anforderurngen müssen zunächst über Ausschreibungen und Aufführungsplanungen im Vergabewesen und den Bauverträgen ankommen. Die Planungsbüros und Architekten sind daher besonders gefordert, die neuen Anforderungen in Standard-Leistungstexte zu übersetzen — bevor die Regeln auf Baustellen ankommen können.

In der angespannten Fachkräftesituation in der gesamten Bauwirtschaft sorgen die neuen Anforderungen auch für weiteren Qualifizierungs- und Ausbildungsbedarf, den die unter Kapazitäts- und Personalengpässen leidenden mittelständischen Baufirrmen nur schwer im Alltagsgeschäft schultern können. Neue innovative Ausbildungsformen und baustellenbegleitende Bildungs- und Sprachvermittlungsangebote müssen dazu entwickelt werden.


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