Donnerstag, 28. März 2024
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Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland

Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag – GlüNeuRStV

Im Juni 2021 läuft der bisherige Glücksspielstaatsvertrag aus und muss durch Nachfolgeregelungen ersetzt werden. Das neue Gesetzeswerk ist in Bearbeitung. Die neue Abkürzung „GlüNeuRStV“ spricht sich nicht nur schwierig aus, und ist schwer zu merken. Erst wenn man versteht, dass hier 16 Bundesländer eine Neuregulierung aushandel kommt man auf die genaue Bezeichnung: „Gücksspielneuregulierungsstaatsvertrag“.

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am am 15. September 2020 auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel dem Entwurf des neue Glücksspielstaatsvertrages 2021 zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigt.

Durch diesen Staatsvertrag soll eine Folgeregelung für den im Juni 2021 auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sind vor allem auch eine umfangreiche Neugestaltung der Regelungen für Glücksspielangebote im Internet sowie die Schaffung einer zentralen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt beabsichtigt.
Durch diese und weitere Änderungen soll der Schutzeffekt der glücksspielrechtlichen Regelungen weiter erhöht und zugleich auch ein effektiverer Vollzug gewährleistet werden.

Der Staatsvertragsentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anschließend soll die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sowie die Ratifizierung durch die Landesparlamente erfolgen.


Prof. Dr. Gerhard Meyer und Dr. Tobias Hayer von der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht haben eine gutachterliche Stellungnahme zum Neuentwurf verfasst, die die Bemühungen des Gesetzgebers würdigt:

„Der vorliegende Entwurf des Staatsvertragszur Neuregulierung des Glücksspielwesens (GlüNeuRStV) stellt einen Paradigmenwechsel nationaler Glücksspielregulierung dar. Das staatliche Monopol für Glücksspiele, das eine restriktive Zulassung vorsieht, wird durch ein Lizensierungsmodell ersetzt, das private Angebote kommerzieller Glücksspiele und damit auch das Online-Glücksspiel mit seinen vielfältigen Facetten legalisiert. Die liberale Handschrift des Regelungswerks verfolgtoffensichtlich das primäreZiel, den illegalen Markt einzudämmen und ein entsprechend legales Angebot vorzuhalten, verbunden mit der Hoffnung, mit diesem Schritt den Jugend- und Spielerschutz in substanzieller Weise stärken zu können. Die weitreichende Marktöffnung ist jedoch auch mit einer deutlichen Zunahme der Spielanreize und damit letztlich der Suchtgefahren verbunden.“

Dennoch gibt es seitens der Glückspielanbieter und Verbände umfangreiche Kritik, weil die Neuregulierung dieses etwa 13 Mrd. Euro großen Marktes intransparent und unvollständig ist.
So wird die neu einzurichtende zentrale Regulierungstelle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht eingerichtet sein. Die Anforderungen zum Spielerschutz würden überdies mit dem Datenschutz kollidieren und sind vom technischen Aufwand nur sehr schwierig umsetzbar.

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex auf Anfrage: info@anzeigio.de