Mittwoch, 24. April 2024
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Sperrbezirke wegen Bienenseuche verordnet

Amerikanische Bienenfaulbrut

Mit Amtlicher Bekantmachung des des Ordnungsamtes Spandau, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, wurde am 18.12.2018 eine „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut“ erlassen. Diese richtet sich an alle Bienenhalter des Bezirkes Spandau.

„Am 17.12.2018 wurde in einem Bienenbestand im Bezirk Spandau (im Ortsteil Siemensstadt) die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Auf der Grundlage der Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 (I 2738; zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 17.4.2014 I 388) wird ein Sperrbezirk im Umkreis von min. 1 km um den Seuchenbestand eingerichtet und eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für die im Sperrbezirk ansässigen Bienenhalter bekannt gegeben.

Der Sperrbezirk umfasst die Ortsteile Siemensstadt und Haselhorst:
• nördliche Begrenzung: Gartenfelderster./Paulsternstr.
• östliche Begrenzung: stillgelegte S-Bahntrasse Gartenfelde/Siemensstadt, Rohrdamm bis zur Spree
• südliche Begrenzung: Spree, Wiesendamm, Freiheit
• westliche Begrenzung: Gabelung Alte Spree und Spree, Industriegelände, Gartenfelder/Nonnendammallee

Im Sperrbezirk gilt Folgendes:
1.Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im o. g. Gebiet werden hiermit aufgefordert, ihre Bestände unverzüglich beim Ordnungsamt Spandau, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (Tel. 030/90279 – 2459, Fax: 90279 – 7602, vetleb@ba-spandau.berlin.de), Carl-Schurz-Str. 2-6, 13578 Berlin unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und des/der Standortes/e zu melden.

Ferner sind eine ganze Reihe von Schutzmaßnahmen gegen eine Ausbreitung und Kontamination mit den Erregern der Bienenpest zu treffen, die nach dem Tierseuchengesetz zwingend einzuhalten sind.

Weitere Information:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 18.12.2018 – PDF-Dokument