Dienstag, 10. Dezember 2024
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„Wohnraumversorgung Berlin“ wird zur AöR

Wohnraum

Die bisherige „Wohnraumversorgung Berlin“ bekommt neue Aufgaben und erhält eine neue Rechtsform. Der vom Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, vorgelegte Gesetzentwurf wurde vom Senat von Berlin beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht die Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ vor. Das Berliner Abgeordnetenhaus muss der geplanten Novellierung des Gesetzes nach der Sommerpause noch zustimmen.

Wohnungspolitisch werden damit Vereinbarungen aus den Richtlinien der Regierungspolitik umgesetzt, die eine Weiterentwicklung der Wohnraumversorgung Berlins vorsehen.

Die Anstalt soll künftig den neuen Namen „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung –
Anstalt öffentlichen Rechts“
tragen.

Ihre Aufgaben werden auf den Bereich der Beratung und Unterstützung der Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die Errichtung einer Ombudsstelle für Angelegenheiten zwischen Mieterinnen und Mietern und den landeseigenen Wohnungsunternehmen gerichtet und finden eine ausdrückliche gesetzliche Regelung.

Mietpreis-Prüfstelle wird eingerichtet

Die Anstalt kann darüber hinaus nunmehr auch mit Aufgaben zur Beratung in Themen des Mieterschutzes wie der Prüfung zulässiger Miethöhen bei Neuvermietungen beauftragt werden. Um diese Aufgaben effektiv zu gestalten, sollen die Strukturen und Gremien verschlankt sowie Arbeitsabläufe entbürokratisiert werden.

Senator Christian Gaebler sagte dazu: „Mit der Neuaufstellung stärken wir weiter die Instrumente zum Schutz der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Ein sicheres und bezahlbares Zuhause für die Menschen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses wird die Mietpreisprüfstelle zügig ihre Arbeit aufnehmen.“

Das notwendige Personal und die Rechtsexperten in der neuen Anstalt sind noch nicht benannt.

Weitere Informationen:

Wohnraumversorgung Berlin (Informationstand 2023)