Der Bundeswahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Das Ergebnis: 41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen.
Die formalen Voraussetzungen sehen vor, dass Parteien, die bereits im Deutschen Bundestag oder in Landtagen der Bundesländer vertreten sind, für ihre Wahlvorschläge keine Unterstützungsunterschriften einreichen müssen.
Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 10 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Siehe nachfolgende Übersicht:
Im 20. Deutschen Bundestag vertretene Parteien nach Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl:
Kurzbezeichnung | Parteiname | |
---|---|---|
1. | SPD | Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
2. | CDU | Christlich Demokratische Union Deutschlands |
3. | GRÜNE | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
4. | FDP | Freie Demokratische Partei |
5. | AfD | Alternative für Deutschland |
6. | CSU | Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. |
7. | Die Linke | Die Linke |
Drei Parteien sind mindestens in einem Landtag vertreten:
Kurzbezeichnung | Parteiname | |
---|---|---|
8. | BÜNDNIS DEUTSCHLAND | BÜNDNIS DEUTSCHLAND |
9. | BSW | Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit |
10. | FREIE WÄHLER | FREIE WÄHLER |
Dazu hat der Bundeswahlausschuss 31 Vereinigungen und den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt.
Die Übersicht ohne Links ist auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu finden.
Weitere Informationen: