Freitag, 29. März 2024
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Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Siemensstadt 2.0

Siemensstadt 2.0

Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-123 im Bezirk Spandau von Berlin hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Rekordzeit die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Entwicklung der rund 73 Hektar umfassenden Siemensstadt geschaffen. Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher hat den Aufstellungsbeschluß am 19. Dezember 2019 gefasst, und konnte dabei auf die Vorarbeit und Zusammenarbeit von der Berliner Senatskanzlei, dem Projektteam der Siemens AG und des Bezirksamtes Spandau und den am 31.Oktober 2018 geschlossenen Zukunftspakt aufbauen.

Mit diesem neuem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die zukünftigen Nutzungen des historisch gewachsenen Industriestandortes als zukunftsorientierte „Siemensstadt 2.0“ geschaffen werden.

Senatorin Lompscher: „Mit einer Größe von rund 73 Hektar stellt die neue Siemensstadt ein beachtliches Flächenpotenzial im Nordwesten Berlins dar, von dem zukünftig wieder ein wesentlicher Impuls mit überregionaler Bedeutung für die weitere Entwicklung Berlins ausgehen soll. Durch die überwiegende Öffnung des bislang für die Öffentlichkeit unzugänglichen Industrieareals soll ein gemischt genutzter und zukunftsweisender Stadtteil mit einem breit angelegten Nutzungsspektrum entstehen. Mit dem Bebauungsplan 5-123 werden wir die planungsrechtlichen Grundlagen für die im weiteren Planungsprozess zu präzisierenden Bauvorhaben schaffen.“

Transformationspläne für die „Siemensstadt 2.0“
Gemeinsam mit der Firma Siemens und dem Bezirk Spandau beabsichtigt das Land Berlin den größten Produktionsstandort der Siemens AG in Deutschland zur „Siemensstadt 2.0“ zu entwickeln. Der Spandauer Traditionsbetrieb stellt bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts einen der wichtigsten Industriestandorte Berlins dar.

Weil das Areal heute nicht mehr den Anforderungen an einen modernen Industriestandort entspricht, wird eine städtebauliche Transformation notwendig. Als Standort einer sich transformierenden industriellen Produktion sollen in der Siemensstadt 2.0 bestehende Industriearbeitsplätze um neue Arbeitsformen ergänzt werden.

Ausreichende Flächen für Büro, Gewerbe, Forschung, Entwicklung, Ausbildung, Wohnen, soziale Infrastruktur sowie für Nahversorgung soll dabei sichergestellt werden. Für den Nutzungsbereich Wohnen wird das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zur Anwendung kommen. Bei der ganzheitlichen Entwicklung der Flächen wird auch der teilweise mehr als 100 Jahre alte denkmalgeschützte Immobilienbestand berücksichtigt werden.

Planungsgebiet Siemensstadt
Der Bebauungsplan betrifft das Gelände zwischen der seit 1980 still liegenden S-Bahnstrecke zwischen Bhf. Gartenfeld und Bhf. Siemensstadt (ehemalige Siemensbahn), Rohrdamm, Motardstraße, der östlichen Grenze des Grundstücks Motardstraße 74,90 / Nonnendammallee 62,64, Nonnendammallee, Paulsternstraße und Gartenfelder Straße, mit Ausnahme der Grundstücke Nonnendammallee 117–121, Paulsternstraße 4,16/22 und Gartenfelder Straße 43/59B sowie für die Grundstücke Motardstraße 63, Straße am Schaltwerk 6 und das Flurstück 313 (Sickerfläche) sowie für die Straße am Schaltwerk und Abschnitte der Nonnendammallee, der Motardstraße sowie einen Abschnitt der ehemaligen Siemensbahn im Ortsteil Siemensstadt.

Städtebaulicher Wettbewerb für den Masterplan
Zurzeit ist ein städtebaulicher Wettbewerb mit 18 Planungsteams ausgeschrieben, der Anfang Januar 2020 entschieden werden soll. Ziel des Wettbewerbs ist es, ein ausgewähltes Planungsteam mit der Masterplanung zu beauftragen und damit eine städtebauliche Konzeption für das gesamte Areal zu entwickeln.