Stärkung des Verfassungsgerichtshofes von Berlin
Der Berliner Verfassungsgerichtshof soll in seiner Arbeit gestärkt werden. — Künftig sollen dazu zentrale, einfachgesetzliche Regelungen zur Arbeitsweise, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofes in die Verfassung von Berlin aufgenommen werden. Damit knüpft das Land Berlin an die Entscheidung aus der Zeit der Wiedervereinigung an und stärkt die Wehrhaftigkeit sowie
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