Freitag, 19. April 2024
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Bildungscampus für Gesundheitsberufe entsteht in den Alexander Barracks

Alexander Barracks

Auf dem Areal der ehemaligen Alexander Barracks in Berlin-Spandau soll künftig ein Bildungscampus für Gesundheitsberufe errichtet werden. Damit soll die Fachkräfteausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen nachhaltig gestärkt werden. Diesen Beschluß fasste der Berliner Senat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz am 27.10.2020.

Die Ausbildung in Medizin- und Pflegeberufen soll künftig gebündelt im neuen Bildungscampus für Gesundheitsberufe erfolgen. Trägerin wird die gegründete Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH (BBG) sein – eine Kooperation zwischen der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité.

Dr. Kollatz sagte dazu: „Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Besonders groß ist der Bedarf im Gesundheits- und Pflegesektor. Das war schon vor Corona so – und hat sich aktuell durch Corona verstärkt. Dieser Mangel wird über viele Jahre anhalten, weil die geburtenstarken Jahrgänge schrittweise aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wir wollen die Gesundheitsversorgung der Berliner Bevölkerung auch weiterhin sicherstellen. Die eigene Ausbildung von Fachkräften ist eine wichtige Voraussetzung dazu und genießt deshalb besondere Priorität. Nach intensiver Prüfung ist als künftiger Standort für den Bildungscampus das Areal der ehemaligen Alexander-Barracks vorgesehen. Umso mehr freut es mich, dass sich der Bezirk zu dieser Standortentscheidung bereits positiv geäußert hat und das öffentliche Interesse an der Nutzung für den Bildungscampus gegeben ist.“

Die zentrale Fläche für das Bauvorhaben befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Es ist ein Sportplatz an der Neuendorfer Straße. Der Bezirk Spandau hat an einer entsprechenden Machbarkeitsstudie aktiv mitgewirkt und ist mit der Inanspruchnahme der Fläche grundsätzlich einverstanden. Eine weitere notwendige Teilfläche befindet sich noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Es besteht bereits grundsätzliches Einvernehmen mit der BImA, die Bewertung der Grundstücksteile wird gegenwärtig vorgenommen. Das notwendige Planungsrecht soll in enger Abstimmung zwischen dem Bezirk und der BBG geschaffen werden.