Dienstag, 10. Dezember 2024
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Mietsteigerungen bei Berlins landeseigenen Wohnungsunternehmen ab 2024

Wohnungsneubau - steigende Mieten

Ab 2024 kommen bei den Berliner landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Mietsteigerungen von jährlichh 2,9% auf die Mieter zu.
Die hoch verschuldeten LWU gewinnen so wieder etwas Spielraum für Investitionen und können die allgemeinen Preissteigerungen abfangen.

Der Berliner Senat und die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben dazu ihr gemeinsames Regelwerk für eine soziale und nachhaltige Bewirtschaftung ihres Wohnungsbestands aktualisiert.

Die neue Kooperationsvereinbarung wurde am Montag von Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler, Finanzsenator Stefan Evers und den beiden Vorständen der Gesobau, Jörg Franzen, und der Gewobag, Snezana Michaelis, vorgestellt. Die vorliegende Fassung wird noch den Aufsichtsgremien der LWU zur Zustimmung vorgelegt.

Neue Kooperationsvereinbarung – die Eckwerte für Mieter

Die neue Kooperationsvereinbarung gilt ab 2024 für die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die berlinovo. — Die Bestandsmieten können ab 2024 pro Jahr um 2,9 % erhöht werden. Dieser Wert liegt 40 Prozent unter der gesetzlichen Obergrenze, 20 Prozent unter den im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten vereinbarten Grenzen und 45 Prozent unter der Steigerung des Mietspiegels.

Ein Leistbarkeitsversprechen gewährleistet, dass Haushalte mit niedrigeren Einkommen keine oder nur sehr geringe Mieterhöhungen erhalten. Im Rahmen dieses Versprechens wird die Mietbelastung von bisher 30 % auf künftig 27 % des Haushaltseinkommens deutlich abgesenkt. Konkret soll die Belastung des jeweiligen Haushalts durch die Nettokaltmiete nicht mehr als 27 % des Haushaltseinkommens betragen. Dies ist an die für einen WBS maßgeblichen Einkommensgrenzen und für den Haushalt angemessene Wohnflächengrenzen gebunden.

Fortschreibung der 2017 begonnenen Mietpreispolitik

Im Jahr 2017 schlossen das Land Berlin und die LWU erstmals eine Kooperationsvereinbarung ab. Diese wurde mehrmals fortgeschrieben und läuft aktuell noch bis zum 31.12.2023.
Zwischenzeitlich wurden auch eine temporäre Einschränkung für Mieterhöhungen („Mietendimmer“) und im letzten Jahr ein Mietenstopp bis Ende 2023 beschlossen.

Die neue Kooperationsvereinbarung löst ab dem 01.01.2024 alle bisherigen Regelungen ab und passt diese an die aktuellen Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt an. Sie gilt für die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen und auch für die klassischen Mietwohnungsbestände der berlinovo.

Verschärfte wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In Berlin leben mittlerweile rund 3,87 Mio. Menschen, ein so hoher Bevölkerungsstand wie zuletzt Anfang der 1940er Jahre und rund 80.000 mehr als im Jahr 2022. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist ungebrochen hoch. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich auf allen Ebenen verschärft. bleibt herausfordernd.
Neubaupreise für konventionell gefertigte Wohngebäude in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt im Mai 2023 um 8,8 % im Vorjahresvergleich gestiegen. Im Februar 2023 betrug die Preissteigerung sogar 15,1 %. Stark gestiegen sind auch die Zinsen für die Aufnahme von Fremdkapital: Vor 2022 lagen sie noch um 1 %, aktuell bei über 4 %.
Die durchschnittlichen Einkommen in Berlin haben sich seit 2017 um rund 26 % deutlich erhöht. Nicht jedoch die unterdurchschnittlichen Einkommen.

Die Vereinbarungen zur Wohnungsvergabe wurden an ein breiteres Spektrum von Einkommensgruppen angepasst. Seit 2017 stiegen die Bestandsmieten der LWU um rund 8,1 % auf 6,39 EUR/m² nettokalt, die Angebotsmieten auf dem freien Markt dagegen um rund 18 % auf 11,54 EUR/m².

Die LWU sind wirtschaftlich auch stark herausgefordert, denn sie sollen ambitionierte Neubauzielen und der gesetzlichen Berliner Vorgabe der Klimaneutralität bis 2045 umsetzen. Der Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus dem Betrieb des Wohnungsbestands ist daher zwingend notwendig. Die Stellungnahmen von Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler und Finanzsenator Stefan Evers und dem Sprecher der landeseigenen Wohnungsunternehmen sind der Pressemeldung zu entnehmen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung vom 25.09.2023 der Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen