Freitag, 14. Februar 2025
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Polizei Berlin: Umsetzen von Fahrzeugen – Konkretisierung der Regelungen

Kostenpflichtige KfZ-Umsetzung

Regelwidriges Halten und Parken sowie dadurch entstehende Verkehrsbehinderungen oder gar Gefahrensituationen stellen auch in Berlin, wie in den meisten Großstädten, ein leider alltägliches Problem dar.

Ein Problem, das mit steigender Mobilität, mit einer veränderten Aufteilung des Verkehrsraumes noch mehr an Bedeutung gewinnt. Die Polizei Berlin sieht sich in der Pflicht, die Sicherheit des Straßenverkehrs, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, weiter zu stärken. Bestandteil der ganzheitlichen Strategie ist, neben den Konzepten zur Verkehrsüberwachung, der Verkehrssicherheitsarbeit im Allgemeinen und vielem mehr, selbstverständlich auch das konsequente Unterbinden des verkehrswidrigen Haltens und Parkens. Dies muss sich in der internen Regelungslage wiederfinden.

Polizeipräsidentin Frau Dr. Barbara Slowik sagte hierzu:
Meine Kolleginnen und Kollegen sind rund um die Uhr für die Sicherheit auf Berlins Straßen unterwegs – Verkehrssicherheit bildet dabei einen Schwerpunkt unserer unzähligen Aufgaben und ist in einer Metropole wie Berlin von zentraler Bedeutung. Gerade deshalb ist es wichtig, zum einen aktuelle Entwicklungen im Straßenverkehr im Auge zu behalten, mit ihnen Schritt zu halten und zum anderen Handlungssicherheit für meine Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Deshalb haben wir die bisherige Regelungslage über das Umsetzen von Fahrzeugen auf den Prüfstand gestellt und konkretisiert.“

Sowohl extern als auch polizeiintern besteht ganz klar der Bedarf nach Kontinuität und nach einer einheitlichen Regelung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Fahrzeugen. Die nun erfolgte Konkretisierung stellt – unter Berücksichtigung einer konkreten Einsatz- beziehungsweise Auftragslage – das polizeiliche konsequente Einschreiten heraus. Besonderes Augenmerk wurde auf das verkehrswidrige Halten und Parken

in zweiter Reihe,
auf Radverkehrsanlagen,
auf Busspuren und
an Kreuzungen/Einmündungen in den 5-Meter-Bereichen vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

gelegt. Zu berücksichtigen bleibt, dass im konkreten Einzelfall die besonderen Interessen des Wirtschaftsverkehrs – im Rahmen der sogenannten Berliner Linie – beim Halten und Parken vornehmlich durch den gewerblichen Lieferverkehr in zweiter Reihe toleriert werden können.

Diese Änderungen sind heute allen Dienststellen bekannt gegeben worden.

Pressemeldung Polizei Berlin | 08.07.2019