Freitag, 19. April 2024
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Spandau bekommt ein Netzwerk für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mutter

Von Michael Springer

Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung finanziert ein Netzwerk für Alleinerziehende, das durch gemeinnützige Träger koordiniert und aufgespannt wird. Die große Zielgruppe: rund 30 Prozent der Spandauer Familien sind Einelternfamilien, die künftig stärker unterstützt werden sollen.

Die Gründe: „Alleinerziehende haben es doppelt schwer. Nicht nur in Pandemien, auch ohne Lock Down, Home-Office und geschlossenen Kindergärten. So ist etwa die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich erschwert, gerade wenn es mehrere Kinder sind, um die sich nur ein Elternteil kümmert. Ein ganzer „Rattenschwanz“ an Problemen schließt sich häufig an.“

Das im Aufbau befindliche Netzwerk für Alleinerziehende soll in Spandau alleinerziehenden Elternteilen Beratung, Unterstützung und sozialen Austausch anbieten.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung finanziert dafür eine Stelle einer Koordination. Nach einem Auswahlverfahren mit Jury-Entscheidung wurde der Verein Eulalia Eigensinn e.V. als Träger bestimmt. Hier wird die geförderte Stelle für die Koordination angesiedelt.
Das Auswahlverfahren wurde unter Mitwirkung diverser Abteilungen des Bezirksamtes sowie des Jobcenters durchgeführt.

Der Verein Eulalia Eigensinn e.V. überzeugte die Jury mit über 30-jähriger Arbeit im Bezirk Spandau und einem breiten Angebot für Jung und Alt, sowie der guten Vernetzung im Spandau und Berlin.
Der Verein ist eine bewährte Adresse für alteingesessene und neu hergezogene Spandauer*innen mit großen und kleinen Problemen. Die Stellenbesetzung wird in Kürze erfolgen. Das Bewerbungsverfahren endete am 15. Oktober 2020.
Die neue Koordination des Netzwerks für Alleinerziehende wird durch ein bezirkliches Steuerungsgremium sowie durch die Landeskoordinatorin für Alleinerziehende in Berlin unterstützt.


MEINUNG: Hartz-4-Reformen – Systemwirkungen und Armutsfallen für Alleinerziehende
Vor achtzehn Jahren, am 22. Februar 2002, wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – auch Hartz-Kommission“ genannt – eingesetzt. Diese sollte eine neue Arbeitsmarktpolitik konzipieren und die Arbeitsvermittlung reformieren.
Zum 1. Januar 2005 wurde das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ in Kraft gesetzt, das auf die Grundkonzepte der „Hartz-Kommission“ baute und das Arbeitslosengeld II einführte.

Das ALG II sollte erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können. Damit sollte den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und somit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Rechnung getragen werden.
Nicht bedacht wurden die Systemwirkungen für Alleinerziehende, die mit ihren Kindern schwerer im Arbeitsmarkt vermittelbar sind.
Hinzu kommen die Regelungen für Bedarfsgemeinschaften nach §7 SGB, die Alleinerziehende in ein Regelwerk einbinden, die vor allem Frauen daran hindern, neue Lebenspartner und Ehepartner zu finden. Der Grund: ein neuer Partner müßte seine finanziellen Verhältnisse offenlegen und die Lasten der Bedarfsgemeinschaft sofort mittragen, ohne schon eine sichere Perspektive zu haben.
Alleinerziehende haben damit zwei grundlegende Lebensrisiken:

– Kinder sind ein Vermittlungsrisiko im Arbeitsmarkt
– Hartz4 verhindert die Neugründung von Lebensgemeinschaften und den
wirtschaftlichen Aufstieg über Familieneugründung.

Die fatalen Folgen: mit der Einführung von Hartz 4 hat die Zahl der Single-Haushalte zugenommen. Ebenso ist der Wohnflächenbedarf gestiegen. Insbesondere Frauen und Männer mit niedrigen Einkommen sind in eine systemische Armutsfalle abgerutscht, die auch die Kinder in Armut zieht.

Die gleiche Bertelsmann-Stiftung, die 2002 die Ursachen mit der Beratung der Arbeitsmarktreformen gesetzt hatte, konstatiert heute: „Kinderarmut ist eine unbearbeitete Großbaustelle.“

Mehr als ein Fünftel aller Kinder in Deutschland lebt heute in Armut. Das sind 21,3 Prozent bzw. 2,8 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18, die oft viele Jahre ihrer Kindheit von Armut bedroht sind.

Die Politik sucht heute nach Auswegen, die aber bisher nur Trostpflaster sind, die die verfassungswidrige Benachteiligung vor allem von Frauen nicht korrigieren können.