Samstag, 20. April 2024
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Öffnung von Sporthallen für den Vereinssport ab 8.6.202

Sporthalle

Ein Großteil der bezirklichen Sporthallen in Spandau wird ab Montag, den 8. Juni 2020 wieder für die Vereinsnutzung zur Verfügung stehen.

Von der Öffnung ausgenommen sind aber einige Schulsporthallen, die derzeit zur Sicherung des Schulbetriebes unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln genutzt werden. Weiterhin für die außerschulische Nutzung geschlossen bleiben daher folgende Hallen:

– Sporthalle Klosterfeld-Grundschule
– Sporthalle Siegerland-Grundschule
– Sporthalle Grundschule am Weinmeisterhorn
– Sporthalle Askanier-Grundschule
– Sporthalle Astrid-Lindgren-Grundschule
– Sporthalle Carl-Schurz-Grundschule
– Sporthalle Paul-Moor-Grundschule
– Sporthalle Mary-Poppins-Grundschule
– Sporthalle Schule am Grüngürtel (Inklusiver Campus)
– Sporthalle Bertolt-Brecht-Oberschule
– Sporthalle Hans-Carossa-Gymnasium
– Sporthalle Oberstufenzentrum TIEM

Darüber hinaus stehen derzeit einige weitere Hallen aufgrund von Sanierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung.

Helmut Kleebank, Bezirksbürgermeister und Sportstadtrat:
„Wir freuen uns, dass wir ab Montag wieder eine Vielzahl unserer Sporthallen für den Vereinssport bereitstellen können. Eine flächendeckende Nutzung der Hallen wird jedoch erst zum Beginn der Sommerferien möglich sein. Dieser Aufschub ist wichtig, um den laufenden Schulbetrieb an den benannten Standorten nicht zu gefährden.“

Öffnung unter Hygiene-Auflagen
Die Öffnung der Sporthallen erfolgt unter Maßgabe der vom Senat benannten Auflagen der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Senats vom 28. Mai 2020.

Diese erfordern unter anderem die Begrenzung der Nutzenden auf maximal 12 Personen je Hallenteil sowie die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Meter. Damit sind nur kontaktlose Trainingsformen möglich, Trainingseinheiten von Mannschafts- und Kontaktsportarten bleiben ausdrücklich untersagt.

WC-Anlagen und Umkleideräume dürfen genutzt werden und sind – ebenso wie die Hallen an sich – regelmäßig und ausreichend zu lüften, vor allem beim Wechsel zwischen den Sportgruppen. Darüber hinaus sind die zuständigen Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen aufgefordert, Anwesenheitslisten zu pflegen, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Hinweis: Eine „Positiv-Liste“ der nutzbaren Sporthallen fehlt in der Pressemitteilung des Bezirksamtes Spandau vom 5.6.2020 und wird noch nachgereicht.